DIE BESTE WAHL FÜR DEN LANDKREIS BAYREUTH
Die Kreistagsfraktion der Freien Wählergemeinschaft im Landkreis Bayreuth hat seit jeher als oberste Maxime ihrer politischen Tätigkeit, eine sachorientierte, fundierte, aussagekräftige und dem Erhalt der Handlungsfähigkeit dienliche Kommunalpolitik in den Kommunen vor Ort, angesehen.
Dieses Einstehen für die Belange vor Ort haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bayreuth seit Beginn der 2000er Jahre, bei den alle sechs Jahre stattfindenden Kommunalwahlen, durch immer mehr Zuspruch quittiert.
Das nachfolgende Schaubild unterstreicht dies sehr eindrucksvoll.
Seit 2020 amtieren 13 Bürgermeister der FWG im Landkreis Bayreuth:
2002 | 2008 | 2014 | 2020 | Differenz 1996 - 2020 | |
CSU | 1.153.319 | 1.024.774 | 943.213 | 859.131 | -294.188 |
SPD | 682.387 | 577.691 | 566-095 | 411.022 | -271.365 |
FWG | 449.714 | 529.807 | 515.911 | 544.719 | +95.005 |
Wahlberechtigte 2020 | 85.531 | ||||
Wähler 2020 | 59.966 | ||||
Wahlberechtigte 2002 | 85.268 | ||||
Wähler 2002 | 60.405 |
Auffällig und beeindruckend ist, dass die FWG die Einzigen von den drei großen politischen Gruppierungen waren, die nicht verloren, sondern in der Zeitphase 2002 -2020 zugewonnen haben. Diese Ergebnisse dürften ihre Begründung aus besagter kompetenter, begründeter, klar artikulierter und verständlicher Sachpolitik haben, die anscheinend von immer mehr Bürgern als richtig empfunden wurde.
Ein mittlerweile vorliegendes Konsolidierungsgutachten, das von einem externen Gutachter erstellt wurde, bestätigt wie richtig die kommunalpolitischen Ansätze der FWG-Kreistagsfraktion waren.
Man darf schon berechtigt fragen, ob unsere permanent eingebrachten und begründeten Anregungen, die Finanzpolitik des Landkreises endlich zu verändern, als Vorlage für dieses Konsolidierungsgutachten dienten.
Nahezu identische Anmerkungen konnten wir diesem Kompendium entnehmen und werten dies als volle Bestätigung unserer bisherigen Annahmen und Forderungen.
Leider fanden unsere Anregungen in den allermeisten Fällen nicht die Zustimmung des Landrats und der Kreisgremien. Deshalb sind starke Zweifel angebracht, ob die jetzt von einem externen Gutachter eingebrachten ähnlichen Einsparvorschläge mehrheitsfähig werden.
Die ersten volumengroßen Einsparvorschläge aus dem Konsolidierungsgutachten, die wir nochmals über Anträge, zum Zwecke einer zeitnahen Entscheidungsfindung in die Kreisgremien einbrachten, wurden bereits vom Landrat und dem Kreistag mehrheitlich abgelehnt.
Leider muss man feststellen, dass das Umsetzungsvolumen von unserer obersten ausgegebenen Maxime für den Wahlgang 2020 - „Wir wollen einen echten Neuanfang“, nur als sehr spärlich betrachtet werden kann.
Der Leistungsnachweis für „Politik für unsere Bürgerinnen und Bürger und für unsere Heimat“ erfolgt unter Umständen vielleicht nicht dadurch, dass selbst bei unbedeutendsten Ereignissen mehrmals wöchentlich große Fotos mit inhaltslosen Berichten die Menschen erreichen, sondern noch immer dadurch wie überlebensfähig unsere Gemeinden und unser Gemeinwohl durch unser Tun geworden ist.
Die wenigen die noch Zeitung lesen, müssen hier aber wohl eine andere Realität entgegennehmen. Es fällt jetzt schon unseren Gemeindegremien und unseren Bürgern auf, was mit die Hauptursachen sind, für die zunehmende Handlungsunfähigkeit unserer Gemeinden und die hieraus perspektivisch steigenden Mehrbelastungen der Bürger. Man muss nur die vielen Berichte, Kommentare und Aussagen im Rahmen der Haushaltsaufstellungen unserer Gemeinden betrachten.
Nahezu alle führen die exorbitant steigende Kreisumlage als Hauptursache für die geringen oder überhaupt nicht mehr existierenden Finanzspielräume an.
Folglich müssen die gemeindlichen Taschen zur Bezahlung der Kreisumlage gefüllt werden, um sich in diesem Durchgriffssystem zu bedienen.
Drei Möglichkeiten können nur erkannt werden:
Erste, durch deutliche Kreditaufnahmen der Gemeinden – Genehmigung fraglich
Zweite, durch Steigerung von Grundsteuern, Gewerbesteuern, Abgaben und Gebühren.
Dritte, durch Kürzungen von Ausgaben besonders bei den freiwilligen Leistungen bei Sportvereinen, gemeinnützigen caritativen Organisationen, Feuerwehren und Kirchen. Hierzu werden sie verpflichtend durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt angewiesen.
Die Ehrenamtlichen deuten dies so, dass dies ein Affront gegen das Ehrenamt und für ihre unverzichtbaren Leistungen ist. Dies erfährt seine Bestätigung dadurch, dass die gemeindlichen Ratsvertreter durch rechtsaufsichtliche Anordnung nicht mehr frei handeln können und sich dem Kürzungsdiktat unterwerfen müssen.
In diesem Internetauftritt wollen wir Sie verehrte Bürgerinnen und Bürger durch inhaltliche Abhandlungen informieren, ob es nicht maßgebliche Änderungen in der Kreispolitik, in einer maßvolleren Ausgabenpolitik und in einer Abkehr von immer mehr zunehmender Bürokratie bedurft hätte.
Das Ergebnis dieser Wahlperiode 2020 – 2026 muss in punkto Belastungsmehrung durch Kreisumlageerhöhungen für die Gemeinden als fatal und kaum mehr tragbar bezeichnet werden.
Alleine die Kreisumlageerhöhung, die von den Gemeinden zu schultern war, betrug von 2021 mit ca. 35,6 Mio. auf 2025 mit ca. 62,3 Mio. € sage und schreibe 75 %. In 2026 soll sich die Kreisumlage nach der Prognose des Landratsamtes sogar auf ca. 67 Mio. € erhöhen. Das wäre dann eine Steigerung um ca. 88 %.
Es gilt zu erinnern, dass die Kreistagsfraktion der FWG in Zeiten in denen die Kreisumlage unter 35 Mio. € lag, eine Landtagspetition eingereicht hatte und sogar den Klageweg beantragte, um die unzumutbare Belastung durch die Kreisumlage für die Gemeinden auf anderen Wegen zurückzuführen.
Da verwundert es schon, dass jetzt nach dieser noch nie dagewesenen gigantischen Steigerung der Kreisumlage, selbst einige Mitglieder der Kreistagsfraktion der FWG, diesen Sachverhalt nicht mehr so relevant halten.
Weiter sieht man anscheinend nicht mehr, dass mittlerweile über die Hälfte der Bayreuther Kreisgemeinden Stabilisierungshilfe beantragen müssen oder wollen. Dies ist der klare Nachweis der eingetretenen Handlungsunfähigkeit.
Hierzu können Sie sich unter „Aktuelles“ umfassender und detaillierter informieren.
Weiter hinterfragt der Bürger ob das Landratsamt noch seine Dienstleistungsbehörde unter dem Motto „Hier ist das Landratsamt Bayreuth – wie können wir Ihnen helfen“ ist?
Vielleicht braucht ein Neuanfang doch ein anderes und richtiges Aussehen!
Hierüber können im März 2026 abermals unsere Bürgerinnen und Bürger befinden.
